+++ Protestbündnis läutet Widerstand gegen das geplante Polizeigesetz NRW ein
+++ Bündnis warnt: Das geplante Polizeigesetz ist grundrechtswidrig
+++ Demonstration am 7. Juli in Düsseldorf geplant
In Nordrhein-Westfalen formiert sich ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis gegen das neue Polizeigesetz. Das Gesetz hebelt grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien wie die Unschuldsvermutung und die Gewaltenteilung aus. Es ermöglicht ausufernde Überwachung und schränkt Freiheitsrechte ein. Das Bündnis „Nein zum neuen Polizeigesetz NRW“ will den Gesetzgebungsprozess deshalb mit Veranstaltungen, Aktionen und einer großen Demonstration kritisch begleiten und auf diese Weise stoppen.
„Wir wollen mit unseren Aktionen ein klares Zeichen für den Erhalt unserer Freiheits- und Bürgerrechte setzen. Es ist nicht hinnehmbar, dass die Polizei künftig auf der Basis von Vermutungen Computer hacken oder freiheitsentziehende Maßnahmen präventiv und ohne anwaltlichen Beistand vollziehen kann. Das ist eindeutig grundrechtsfeindlich.“ so Michèle Winkler, Sprecherin des Bündnisses. „Wir laden alle Menschen ein, gemeinsam mit uns ihre Stimme gegen diese Grundrechtseingriffe zu erheben – denn es sind wir alle, die davon betroffen sind.“
Das Protestbündnis hat sich aus Anlass des Vorhabens der nordrhein-westfälischen Landesregierung, das Polizeigesetz in Anlehnung an das bayerische Polizeiaufgabengesetz zu ändern, gegründet. Unter dem Motto „#NoPolGNRW“ arbeiten Gruppen aus Zivilgesellschaft und außerparlamentarischem Aktivismus, aus Verbänden und politischen Parteien, Gewerkschafter*innen, Jurist*innen und interessierte Einzelpersonen gemeinsam an einer Verhinderung des Gesetzes, das noch vor der parlamentarischen Sommerpause verabschiedet werden soll. Unter anderem plant das Bündnis deshalb eine Demonstration am 07. Juli 2018 in Düsseldorf und ruft zur Beteiligung auf.
Aus Sicht des Bündnisses stellt das neue Polizeigesetz eine Verletzung demokratischer Grundrechte dar. Wie das bayerische Polizeiaufgabengesetz dreht sich auch der nordrhein-westfälische Gesetzesentwurf um die Einführung des Rechtsbegriffes der „drohenden Gefahr“. Dieser soll der Polizei ermöglichen, vermeintlich verdächtige Personen sowie deren soziales Umfeld auch ohne konkrete Hinweise auf eine geplante Straftat zu überwachen, ihnen Aufenthalts- und Kontaktverbote auszusprechen und sie sogar in Präventivgewahrsam zu nehmen. Außerdem soll die Polizei im Rahmen sogenannter „strategischer Fahndungen“ zukünftig ohne jeglichen Verdacht alle Menschen an öffentlichen Orten nach ihrer Identität befragen und kontrollieren dürfen. Darüber hinaus sieht der Entwurf die Ausweitung der öffentlichen Videoüberwachung sowie die Einführung von Tasern und elektronischen Fußfesseln vor.
„Mit solchen Maßnahmen stellt das neue Polizeigesetz uns alle unter Generalverdacht“, so Sabine Lassauer, Sprecherin des Bündnisses. „Es beschädigt unsere Grundrechte wie die informationelle Selbstbestimmung, die Freiheit der Person und die Bewegungsfreiheit. Damit ist es klar verfassungswidrig und tritt die Rechtsnorm ‚im Zweifel für den Angeklagten‘ mit Füßen. Das Land NRW begibt sich so auf den Weg in einen Polizei- und Überwachungsstaat, der seinen Bewohner*innen prinzipiell misstraut. Und jede*r kann davon betroffen sein“.