Die weitere Beratung zum neuen Polizeigesetz NRW wurde gestern am 27.09.2018 überraschend von der Tagesordnung des Innenausschusses im Landtag NRW genommen. Damit kann bzw. wird sich der Zeitplan für die finale Abstimmung bis in den November verschieben.
Hintergrund sind von der Landesregierung zugesagte Änderungsvorschläge zum Gesetz, die aber noch nicht vorliegen.
Formal braucht es noch zwei Sitzungen des Innenausschuss: einmal die für heute vorgesehene Aussprache über die Anhörung und dann, in einer nachfolgenden Sitzung, die Abstimmung über den Gesetzentwurf und mögliche Änderungen. Erst dann geht es zur finalen Abstimmung ins Plenum.
Ursprünglich war die finale Abstimmung im Plenum für den 10./11. Oktober 2018 vorgesehen. Zwar kann der Innenausschuss auch Sondersitzungen machen aber zwei Sondersitzungen in den nächsten zwei Wochen, bis zum 10. Oktober, sind zwar möglich, aber sehr unwahrscheinlich. Die nächste reguläre Sitzung des Innenausschuss ist erst am 8. November, das nächste Plenum danach vom 14.-16. November.
Es ist also sehr wahrscheinlich, dass das PolG NRW erst am 14./15. November 2018 im Landtag abgestimmt wird. Vielleicht auch sogar erst am 28./29. November 2018, wenn der Innenausschuss gar keine Sondersitzung macht.