Die NRW-Landesregierung plant eine massive Verschärfung des Polizeigesetzes. Diese Verschärfung hebelt grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien wie die Unschuldsvermutung und Gewaltenteilung aus.
Das neue Polizeigesetz ermöglicht es, Menschen auch ohne konkreten Verdacht anzuhalten und zu durchsuchen, bis zu einen Monat in Präventivgewahrsam zu nehmen oder mit Hausarrest zu belegen. Die Polizei soll Smartphones hacken dürfen, um Messenger wie WhatsApp mitzulesen – nicht nur von vermeintlich verdächtigen Personen, sondern auch in deren sozialem Umfeld. Zudem wird auch die Videoüberwachung des öffentlichen Raums ausgeweitDie NRW-Landesregierung plant eine massive Verschärfung des Polizeigesetzes. Diese Verschärfung hebelt grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien wie die Unschuldsvermutung und Gewaltenteilung aus.
Das neue Polizeigesetz ermöglicht es, Menschen auch ohne konkreten Verdacht anzuhalten und zu durchsuchen, bis zu einen Monat in Präventivgewahrsam zu nehmen oder mit Hausarrest zu belegen. Die Polizei soll Smartphones hacken dürfen, um Messenger wie WhatsApp mitzulesen – nicht nur von vermeintlich verdächtigen Personen, sondern auch in deren sozialem Umfeld. Zudem wird auch die Videoüberwachung des öffentlichen Raums ausgeweitet.
Kern des neuen Polizeigesetzes ist die Einführung des unbestimmten Rechtsbegriffes der „drohenden Gefahr“. Durch die „drohende Gefahr“, also die bloße Vermutung einer Gefahr, wird die Polizeitätigkeit vorverlagert in einen Bereich, in dem noch gar keine konkrete Gefahr droht. Innenminister Reul hat zwar angekündigt, den Begriff zu streichen, jedoch nur um ihn durch eine gleichwertige Alternative zu ersetzen. Verbrechen so weit im Vorfeld zu verhindern, mag im ersten Moment wünschenswert erscheinen, erhebt aber unverdächtiges, grundrechtlich geschütztes Handeln in den Bereich des verdächtigen und bedroht damit die Unschuldsvermutung. Strafbefugnisse im Polizeigesetz und der Eingriff bei Verdacht auf Gefahr verwischen die Grenze zwischen polizeilicher und nachrichtendienstlicher Tätigkeit und stellen auch die Gewaltenteilung insgesamt in Frage.
Betroffen von diesen Eingriffen in Grundrechte sind potentiell alle Menschen. Es reicht schon, zur falschen Zeit am falschen Ort zu sein. Manche wird es früher und härter treffen als andere – nämlich diejenigen, die bereits besonderes Ziel polizeilicher Eingriffe sind. Durch den im Polizeigesetz vorgesehen Ausbau von Strategischen Fahndungen werden von Rassismus betroffene Menschen noch weit mehr als jetzt von „racial profiling“-Kontrollen getroffen werden. Auch Wohnungslose, psychisch Kranke, politisch Aktive, Streikende, Fußballfans und viele weitere Menschen werden die Maßnahmen verstärkt zu spüren bekommen. Es kann jedoch auch reichen, mit Menschen aus diesen oder anderen betroffenen Gruppen befreundet zu sein, Nummern ausgetauscht zu haben, oder während einer Demonstration zum Supermarkt zu gehen.
2017 hatte Deutschland die niedrigste Kriminaltitätsrate seit einem Vierteljahrhundert. Trotzdem werden derzeit in mehreren Bundesländern die Polizeigesetze verschärft. Den Landesregierungen reichen vage Terrorängste und ein diffuses Unsicherheitsgefühl in der Bevölkerung als Rechtfertigung. Das ist der Weg in den Polizei- und Überwachungsstaat!
Wir sagen deshalb – wie in vielen anderen Bundesländern auch – NEIN zum neuen Polizeigesetz in NRW; NEIN zum massiven Eingriff in die Grundrechte von Millionen von Menschen und NEIN zu massenhafter Überwachung unter dem Deckmäntelchen von Sicherheit und Ordnung!
Unser Protest hat bereits dafür gesorgt, dass die Landesregierung angekündigt hat, das Gesetz nochmal zu prüfen und es erst nach der Sommerpause abstimmen zu lassen, in der Hoffnung, dass unser Widerstand bis dahin im Sande verläuft. Wir fordern euch auf, am 06.10. gemeinsam mit uns in Dortmund zu demonstrieren, um der Landesregierung zu zeigen, dass wir auch keine angeblich abgespeckte Verschärfung des Polizeigesetzes NRW hinnehmen werden und nicht aufhören, bis dieses Gesetz vom Tisch ist.
Kern des neuen Polizeigesetzes ist die Einführung des unbestimmten Rechtsbegriffes der „drohenden Gefahr“. Durch die „drohende Gefahr“, also die bloße Vermutung einer Gefahr, wird die Polizeitätigkeit vorverlagert in einen Bereich, in dem noch gar keine konkrete Gefahr droht. Innenminister Reul hat zwar angekündigt, den Begriff zu streichen, jedoch nur um ihn durch eine gleichwertige Alternative zu ersetzen. Verbrechen so weit im Vorfeld zu verhindern, mag im ersten Moment wünschenswert erscheinen, erhebt aber unverdächtiges, grundrechtlich geschütztes Handeln in den Bereich des verdächtigen und bedroht damit die Unschuldsvermutung. Strafbefugnisse im Polizeigesetz und der Eingriff bei Verdacht auf Gefahr verwischen die Grenze zwischen polizeilicher und nachrichtendienstlicher Tätigkeit und stellen auch die Gewaltenteilung insgesamt in Frage.
Betroffen von diesen Eingriffen in Grundrechte sind potentiell alle Menschen. Es reicht schon, zur falschen Zeit am falschen Ort zu sein. Manche wird es früher und härter treffen als andere – nämlich diejenigen, die bereits besonderes Ziel polizeilicher Eingriffe sind. Durch den im Polizeigesetz vorgesehen Ausbau von Strategischen Fahndungen werden von Rassismus betroffene Menschen noch weit mehr als jetzt von „racial profiling“-Kontrollen getroffen werden. Auch Wohnungslose, psychisch Kranke, politisch Aktive, Streikende, Fußballfans und viele weitere Menschen werden die Maßnahmen verstärkt zu spüren bekommen. Es kann jedoch auch reichen, mit Menschen aus diesen oder anderen betroffenen Gruppen befreundet zu sein, Nummern ausgetauscht zu haben, oder während einer Demonstration zum Supermarkt zu gehen.
2017 hatte Deutschland die niedrigste Kriminaltitätsrate seit einem Vierteljahrhundert. Trotzdem werden derzeit in mehreren Bundesländern die Polizeigesetze verschärft. Den Landesregierungen reichen vage Terrorängste und ein diffuses Unsicherheitsgefühl in der Bevölkerung als Rechtfertigung. Das ist der Weg in den Polizei- und Überwachungsstaat!
Wir sagen deshalb – wie in vielen anderen Bundesländern auch – NEIN zum neuen Polizeigesetz in NRW; NEIN zum massiven Eingriff in die Grundrechte von Millionen von Menschen und NEIN zu massenhafter Überwachung unter dem Deckmäntelchen von Sicherheit und Ordnung!
Unser Protest hat bereits dafür gesorgt, dass die Landesregierung angekündigt hat, das Gesetz nochmal zu prüfen und es erst nach der Sommerpause abstimmen zu lassen, in der Hoffnung, dass unser Widerstand bis dahin im Sande verläuft. Wir fordern euch auf, am 06.10. gemeinsam mit uns in Dortmund zu demonstrieren, um der Landesregierung zu zeigen, dass wir auch keine angeblich abgespeckte Verschärfung des Polizeigesetzes NRW hinnehmen werden und nicht aufhören, bis dieses Gesetz vom Tisch ist.
Dagegen wollen wir uns wehren. Deshalb fordern wir euch auf, gemeinsam mit uns am 6. Oktober um 11 Uhr vor der Reinoldikrche in Dortmund gegen das neue Polizeigesetz NRW auf die Straße zu gehen.
Wir freuen uns auf euch!
Veranstalter: Aktionsbündnis gegen das neue Polizeigesetz