Laut dem WDR- Bericht vom 13.09.2018 wurden auch bei der Anhörung zu den Änderungen des Datenschutzes im Polizeigesetz NRW erhebliche verfassungsrechtliche Mängel festgestellt. So ist in dem neuen Gesetz keine Löschfrist für die Daten mehr vorgesehen und auch von Kontaktpersonen dürfen Daten gespeichert werden. Zudem wird die Zweckbindung im Gesetzesentwurf aufgehoben.
WDR-Bericht vom 13.09.2018:
wdr.de
Link zum Gesetzentwurf:
Gesetz zur Anpassung des Polizeigesetzes Nordrhein-Westfalen und des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden