Pressemitteilung
06. Juli 2018
Bündnis „Nein zum neuen Polizeigesetz NRW“
+++ Bündnis „Nein zum neuen Polizeigesetz in NRW“ strebt Rechtsweg zum
OVG Münster an
+++ Zurückweisung des Antrags beim VG Düsseldorf für Organisator*innen der
morgigen Demonstration inakzeptabel
06. Juli 2018 – Nachdem heute der Antrag durch das VG
Düsseldorf zurückgewiesen wurde sagt das Bündnis ganz klar Nein!
Der weitere Rechtsweg wird beschritten, nun zur nächsthöheren Instanz,
dem OVG Münster. „Die Vorabkriminalisierung und unangemessene Einschränkung
der Demonstration am 07. Juli durch den polizeilichen Auflagenbescheid ist
für uns nicht hinnehmbar. Wir sind bestürzt, dass das VG Düsseldorf der
versammlungsfeindlichen Linie der Polizei folgt, gehen aber davon aus, dass das
OVG dies nicht so stehen lassen wird. Die Zurückweisung ist in unseren Augen nicht mal
ansatzweise stichhaltig begründet.“, so Michèle Winkler, Sprecherin des Bündnisses.
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Demoroute & Programm: https://www.no-polizeigesetz-nrw.de/demo-7-7/
Aktionskonsens: https://www.no-polizeigesetz-nrw.de/demo-7-7/demokonsenz-zur-nopolgnrw-demo-am-7-juli-2018/
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Pressekontakt:
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015738319976
Lokale Ansprechpartner*innen für Samstag, 07. Juli:
Michèle Winkler (Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V.): 0177 – 272 1984
Nils Jansen (Bonner Jugendbewegung): 0157 – 542 212 44
padeluun (Digitalcourage e.V.): 0175 – 984 9933
Sabine Lassauer (Attac Deutschland): 0176 – 816 512 47
Sonja Hänsler: 0176 – 578 870 75